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öffentlich


Bauleitplanung
3. Bebauungsplanänderung "Dr. Renger", Strullendorf
Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 BauGB); Beschluss



Sachvortrag:
 
Die Frist für das Beteiligungsverfahren endete am 16.02.2024.
Die Planung lag vom 29.01.2023 bis einschließlich 16.02.2024 öffentlich aus.
 
 
 
1.      Träger öffentlicher Belange
 
1.       Folgende Fachstellen haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen abgegeben und werden daher nachfolgend beschlussmäßig nicht behandelt:
 
5        Staatliches Bauamt, Abt. Straßenbau                                        96047 Bamberg
7        Amt für Landwirtschaft und Forsten Bamberg                            96047 Bamberg
10      Deutsche Telekom Technik GmbH                                            96052 Bamberg
 
 
 
2.       Nachfolgende Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Bedenken, Anregungen oder Einwände zum BBP vorgebracht:
 
1        Regierung von Oberfranken, Bayreuth, Stellungnahme vom 31.01.2024
3        Regionaler Planungsverband Oberfranken West, Bamberg, Stellungnahme vom 05.02.2024
12      Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern, Bayreuth, Stellungnahme vom 01.02.2024
20      Stadt Bamberg, Stellungnahme vom 01.02.2024
21      Gemeinde Pettstadt, Stellungnahme vom 15.02.2024
25      Gemeinde Litzendorf, Stellungnahme mit Anruf vom 29.01.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.
 
                                                           20 : 0    ang.
 
 
 
3.    (2)           Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg vom 16.02.2024
 
 
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf die weiterhin vollinhaltlich geltenden Beschlüsse vom 15.01.2024. Das Kapitel 5.4 der Begründung wird hinsichtlich der noch fehlerhaften Ausführungen zum Wasserschutzgebiet wie angeregt im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung korrigiert.
 
                                                           20 : 0   ang.
 
 
4.    (4)         Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kronach vom 31.01.2024
 
 
 
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf die weiterhin vollinhaltlich geltenden Beschlüsse vom 15.01.2024.
Die Verbindlichen Festsetzungen und die Begründung werden hinsichtlich der weiteren Auflagen in der Wasserschutzzone W III B im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung ergänzt.
 
                                                           20 : 0    ang.
 
 
 
 
 
 
 
5.    (9)        Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH, Bamberg vom 31.01.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf den weiterhin vollinhaltlich geltenden Beschluss vom 15.01.2024.
 
                                                           20 : 0   ang.
 
 
 
6.    (11)       Stellungnahme der Deutschen Bahn AG DB Immobilien Region Süd, Leipzig vom 01.02.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
 
                                      20 : 0  ang.
 
 
 
7.    (18)       Stellungnahme des Kreisbrandrates des Landkreises Bamberg, Bamberg vom 14.02.2024
 
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf den weiterhin vollinhaltlich geltenden Beschluss vom 15.01.2024.
 
                                               20 : 0   ang.
 
 
 
2.    Öffentlichkeit
 
Während der Auslegungsfrist wurden keine Bedenken und Anregungen zum Bebauungs-plan-Verfahren seitens der betroffenen Öffentlichkeit vorgebracht.
 
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
 
                                               20 : 0   ang.

 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
20
 

 



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Gemeinde Strullendorf
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Tel.: 09543 8226-0
E-Mail: info@strullendorf.de
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