Herr Zöllner hat der Gemeindeverwaltung mit Schreiben vom 26. Februar 2024 mitgeteilt, dass er sein Mandat als Gemeinderat niederlegen möchte. In diesem Zusammenhang ist die Nachfolge durch den Gemeinderat zu regeln.
Mit oben genanntem Schreiben legt Herr Zöllner sein Amt als Gemeinderat gem. Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG wirksam nieder. Die Benennung von Gründen wurde mit Einfügen des zweiten Halbsatzes der oben genannten Vorschrift abgeschafft. Eine spezielle Begründung ist nicht mehr erforderlich. Gleichwohl ist gem. Art 48 Abs. 3 Satz 2 eine formelle Feststellung der Niederlegung des Amtes durch den Gemeinderat zu seiner Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers erforderlich.
Basis für die Entscheidung über die Listennachfolge ist das Ergebnis der Wahl des Gemeinderates am 15.03.2020. Demnach ist erste Listennachfolgerin Frau Dr. Petra Schwantes.
Mit der Amtsniederlegung des Gemeinderatsmitglieds Zöllner sind dessen Entsendungen in die Ausschüsse obsolet. Hier besteht seitens der NL ein entsprechendes Vorschlagsrecht zur Nachfolgebesetzung. Nach Art. 31 Abs. 5 GO sind Gemeinderatsmitglieder, die neu in das Ehrenamt berufen wurden, in öffentlicher Sitzung zu vereidigen.
Der Vorsitzende richtet seinen Dank an GR Zöllner (nicht anwesend) für sein Engagement im Ehrenamt.
GRin Loch bezieht sich auf die Äußerungen von GR Zöllner in der Bauausschusssitzung vom 26.2.2024 und äußert diesbezüglich, aus ihrer Sicht, kritische Worte zum Rücktritt und zu den Rücktrittsgründen.
Der Gemeinderat stimmt der Niederlegung des Mandats des Herrn Bernhard Zöllner als Mitglied des Gemeinderats zu.
Herr Zöllner ist hiermit aus dem Gemeinderat ausgeschieden.
Ja-Stimmen: | 17 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 19 |