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öffentlich


Bauleitplanung
3. Änderung des Bebauungsplanes "Zwischen dem Oberen und Unteren Dorf und Öls" in Mistendorf;
- Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
- Billigungs- und Verfahrensbeschluss nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; Referent: Hr. Sauer, ISH



Sachvortrag:
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Strullendorf hat am 25.07.2022 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 3. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan in Mistendorf mit der Bezeichnung "Zwischen dem oberen und unterem Dorf und Öls" beschlossen.
 
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.06.2023 ortsüblich bekannt gemacht.
 
Die vorgezogene Bürgerinformation wurde vom 10.07.2023 bis 21.07.2023 örtlich und digital zur Einsicht ausgelegt.
 
 
Eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung.
 
 
1. Bürger A (Stellungnahme v. 01.07.2023)
Falls die Querlinie im geplanten Wohnhaus die Firstrichtung darstellen soll, muss dies geändert werden. Anbei nochmals Plan mit Firstrichtung.

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Änderung der Firstrichtung wurde in den Planunterlagen und der Begründung geändert.
18 : 0 ang.
 
 
 
 
 
Billigungs- und Verfahrensbeschluss
Der Gemeinderat von Strullendorf nimmt Kenntnis vom Entwurf der "3. Bebauungsplan-Änderung "zwischen dem Oberen und Unteren Dorf und Öls" von Sauer und Harrer GmbH in der Fassung vom 19.02.2024 mit den heute beschlossenen Anpassungen.
 
 
Beschluss:
Der Gemeinderat von Strullendorf nimmt Kenntnis vom Entwurf der "3. Bebauungsplan-Änderung "zwischen dem Oberen und Unteren Dorf und Öls" von Sauer und Harrer GmbH in der Fassung vom 19.02.2024.
 
Die Öffentlichkeit wurde vom 10.07.2023 bis 21.07.2023 über die Grundzüge der Planung gemäß §13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB unterrichtet.
 
Der Gemeinderat Strullendorf billigt den vom Ingenieurbüro Sauer+Harrer GmbH ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 19.02.2024 mit den heute beschlossenen Änderungen mit Begründung vom 19.02.2024.
 
Mit der vorstehend bezeichneten Planfassung vom 19.02.2024 ist das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Die vorliegende Planfassung vom 19.02.2024 ist hierzu nach Maßgabe des § 4a Abs. 2 BauGB auf die Dauer 1 Monats öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen, dass jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann. Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
 
Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im gemeinsamen Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.
 
Der Planentwurf inkl. Begründung ist auf der Homepage der Gemeinde Strullendorf zur Verfügung zu stellen.
                      
18 : 0 ang.

 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
18
 

 



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Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf
Tel.: 09543 8226-0
E-Mail: info@strullendorf.de
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