zu TOP 02. zu TOP 02.2 TOP 02.1
öffentlich


Bauvoranfrage, BV-Nr. 27/19 zur Errichtung eines Wohnhauses für Betriebsleiter/Aufsichtspersonen auf den Grundstücken Fl. Nr. 1775/1 und 1755/2 der Gemarkung Strullendorf (Pointstraße), Verlängerungsantrag



Sachvortrag:
 
Das gemeindliche Einvernehmen wurde bereits in der Bauausschusssitzung vom 23.07.2019 einstimmig erteilt. Der Vorbescheid, Az. 20190782V, wurde mit Bescheid vom 26.10.2020 vom Landratsamt Bamberg erteilt. Das Bauvorhaben wurde bisher noch nicht umgesetzt.
 
Mit Schreiben vom 25.01.2024 teilt das Landratsamt Bamberg mit, dass der Bauherr am 23.10.2023 die Verlängerung der Baugenehmigung um 2 Jahre beantragt hat und bittet die Gemeinde um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
 
 
Erläuterung zum Bauantrag aus der Sitzung vom 23.07.2019:
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Breiter Weg-Änderung v. 20.12.1991" und ist ortsüblich erschlossen.
 
Die Bauherren planen die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit einer Grundfläche von ca. 178 m² und zwei Vollgeschossen in einem Gewerbegebiet.
 
Grundsätzlich sind Wohnhäuser in einem GE nicht zulässig (§ 8 Abs. 2 BauNVO). Ausnahmsweise können jedoch Wohnungen für Aufsichts- und Betriebspersonen sowie Betriebsinhaber und -leiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind, zugelassen werden (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO). Gemäß der Beschreibung ist das Wohnhaus für den technischen Betriebsleiter vorgesehen.
 
Für die Firma existieren bereits zwei Wohnhäuser auf dem Firmengelände die als Betriebsleiterwohnung bzw. -häuser dienen. Das beantragte Vorhaben wird das dritte Wohnhaus. Die Begründung zur Notwenigkeit der dritten Betriebsleiterwohnung bzw. -wohnhauses lag alles Ausschussmitgliedern vor.
 
Zudem sind folgende Befreiungen erforderlich:
 
Dachform:
Der Bebauungsplan setzt Flach-, Sattel- oder Pultdach fest. Geplant ist die Errichtung eines Walmdaches.
 
Die Erschließung ist gesichert. Ein neuer Wasser- und Kanalhausanschluss ist noch zu verlegen. Die Stellplatzsatzung ist einzuhalten. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.


 

Beschluss:
 
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
Die Bauherren sollen erneut darlegen, dass die Gründe für die Notwendigkeit der Betriebsleiterwohnung weiterhin vorliegen.
 


 



nach oben
Gemeinde Strullendorf
Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf
Tel.: 09543 8226-0
E-Mail: info@strullendorf.de
Gemeinde Strullendorf
Forchheimer Str. 32 · 96129 Strullendorf · Tel.: 09543 8226-0 · info@strullendorf.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung