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öffentlich


Stadt Bamberg
Bebauungsplan Nr. 251 K und Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Am Sendelbach 15" mit Anbindung an die Forchheimer Straße
Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB



Sachvortrag:
 
Die Stadt Bamberg hat in seiner Sitzung vom 05.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 251 K für den Bereich "Sendelbach 15" mit Anbindung an die Forchheimer Straße beschlossen.
 
Anlass für das Bauleitverfahren ist die geplante Verlagerung des Bamberg Service - Abteilung Grünanlagen in das ehemalige Bundessortenamt in der Südflur sowie der Neubau von Erweiterungsgebäuden. Derzeit sind die Funktionseinheiten der Abteilung Grünanlagen über das ganze Stadtgebiet verteilt und die Räumlichkeiten in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Neben der Abteilung Grünanlagen soll auch ein Teil der Straßenreinigungskräfte am neuen Standort untergebracht werden.
 
Das Plangebiet liegt in der "Südflur" im südöstlichen Stadtgebiet von Bamberg westlich der Forchheimer Straße und östlich des Main-Donau-Kanals und umfasst eine Fläche von ca. 20.700 m².  Derzeit wird das Plangebiet als allgemeine Grünfläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Es ist beabsichtigt künftig ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung Photovoltaik auszuweisen.
 
Die Fläche wird im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbetimmung "Bauhof" ausgewiesen.
 
Neben der Bebauungsplanaufstellung ist die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Die zu ändernde Fläche ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Im rechtswirksamen FNP wird die Fläche für den Bereich des ehemaligen Bundessortenamts als Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung "Forschungseinrichtung dargestellt. Der südliche Bereich als Fläche für die Landwirtschaft. Zukünftig sollen die Flächen des Gartenamts als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Bauhof" dargestellt werden. Die Fläche für die neu geplante Straße wird als sonstige Verkehrsstraße und -fläche dargestellt.
 
 

Beschluss:
 
Die geplanten Bauleitverfahren der Stadt Bamberg werden zur Kenntnis genommen. Belange der Gemeinde Strullendorf sind nicht berührt. Es werden keine Einwendungen erhoben.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 

 



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Gemeinde Strullendorf
Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf
Tel.: 09543 8226-0
E-Mail: info@strullendorf.de
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