Die Bauherren beantragen die Errichtung von 15 Tiny Houses. Die Häuser werden mit folgenden Maßen beantragt.
Haus 1: Größe: 4,00 m x 7,50 m
Satteldach
Haus 2: Größe: 12,00 m x 4,00 m
Flachdach
Haus 3: 9,90 m x 3,00 m
Flachdach
Haus 4 + 12: 7,5 m x 3,20 m
Satteldach
Haus 5: 6,00 m x 9,72 m
Flachdach
Haus 6 + 9: 6,00 m x 7,32 m
Flachdach
Haus 7: 7,80 m x 3,00 m
Flachdach
Haus 8 + 13: 7,50 m x 4,00 m
Satteldach
Haus 10+15: 6,40 m x 5,55 m
Satteldach
Haus 14: 6,60 m x 3,00 m
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Hauptsmoorstraße, 1. Änderung" und ist ortsüblich erschlossen. Im Bebauungsplan wird ein Mischgebiet festgesetzt.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
Dachneigung und Dachform:
Lt. Bebauungsplan ist eine Dachneigung von 22°-35° vorgesehen.
Die Häuser Nr. 1, 8, 11 und 13 sind mit einem Satteldach und einer Neigung von ca. 40° geplant.
Die Häuser Nr. 2, 3, 5, 6, 7, 9 und 14 sollen mit einem Flachdach errichtet werden.
Die Dachformen sind den unterschiedlichen Gebäudetypen geschuldet. Das Grundstück wird an den Randbereichen mit Hecken und Grünbewuchs angepflanzt (ist u.a. Anforderung aus dem Bebauungsplan), sodass die unterschiedlichen Gebäudeformen von außen kaum wahrnehmbar sind. Durch die Forderung des anbaufreien Streifens von 10m, treten die Gebäude von der Straßenkante weit zurück. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweichende Dachformen befinden sich des Weiteren im Geltungsbereich des Bebauungsplans (Flur Nr. 246/2)
Sichtdreiecke:
Im Bebauungsplan ist eine Zu-Ausfahrt an der Süd-Westlichen Grundstücksecke vorgesehen. Es ist geplant zwei Ein- und Ausfahrten zum Grundstück zu erstellen. Dadurch ist eine getrennte Ein- und Ausfahrt sichergestellt. Der 10m breite anbaufreie Streifen ermöglicht eine gute Übersicht im Bereich zur Straße. Die Sichtdreiecke können erstellt werden.
Baugrenze:
Das Haus Nr. 4 überschreitet die Baugrenze im Nord-Osten um ca. 3,61 - 3,94 m. Das Gebäude überschreitet die Baugrenze im rückwärtigen Bereich des Grundstücks Richtung Forst. Aufgrund dieser Lage sind nachbarliche Belange nicht berührt. In der umgebenden Bebauung kommen Überschreitungen der Baugrenzen häufiger vor (Flur Nr. 246/2).
Bei den Häusern 1, 5, 6, 7, 8, 12 besteht ebenfalls eine Überschreitung der Baugrenze. Hier überschreiten lediglich die Terrassen jeweils die vom Bebauungsplan vorgeschriebene Baugrenze.
Erschließung:
Das Grundstück liegt an der Kreisstraße an und verfügt über einen Wasser- und Kanalhausanschluss. Die Erschließung ist somit gesichert.
Das anfallende Niederschlagswasser ist auf dem eigenen Grundstück schadlos zu versickern, soweit dies möglich ist. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass sich das Grundstück in einem Trinkwasserschutzgebiet befindet.
Nach den Antragsunterlagen liegen alle Nachbarunterschriften vor. Die Stellplatzsatzung ist einzuhalten. Es wird für jedes Haus ein Stellplatz direkt am Haus vorgesehen.
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans wird erteilt.
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 0 |