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öffentlich


Bauantrag, BV-Nr. 2/24 zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 952/2 der Gemarkung Strullendorf (Dr.-Renger-Straße)



Sachvortrag:
 
 
Bereits in der Bauausschusssitzung vom 28.02.2023 wurde das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von einem Mehrfamilienhaus (5 WE) mit 8 Stellplätzen auf dem Grundstück erteilt. Aufgrund von diversen Änderungen wurde uns ein neuer Bauantrag zur Behandlung vorgelegt:
Die Bauherren planen nach wie vor die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 5 Wohneinheiten. Das Wohnhaus soll mit einer Größe von 15,12 m x 12,27 m und einer Firsthöhe von 12,01 m (OKF) errichtet werden. Das Erdgeschoss wird auf einer Größe von 5,27 m x 8,67 für drei Autostellplätze genutzt. Im Erdgeschoss befinden sich auch die Kellerersatzräume und der Technikraum. Die 5 WE haben eine Wohnfläche zwischen 71 - 74 m².
Das Wohnhaus ist dreigeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss geplant. An der südlichen Seite des Wohnhauses soll im 1. Obergeschoss sowie im 2. Obergeschoss ein Balkon mit einer Größe von jeweils 1,93 m x 9,28 m errichtet werden.
 
Änderungen zum bereits genehmigten Bauantrag:
Grundfläche Wohnhaus neu:     15,12 m x 12,27 m
Grundfläche Wohnhaus alt:       12,49 m x 12,49 m (EG) + 12,49 m x 14,99 m (OG + DG)
           
Firsthöhe neu:                           12,01 m
Firsthöhe alt:                            10,30 m
 
Dachneigung neu:                     40°
Dachneigung alt:                      25°
 
Stellplätze alt:                           8 Stellplätze
Stellplätze neu:                         5 Stellplätze
 
Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes, der als Gebietsart "Wohnfläche" ausweist. Die Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtig werden. Ein Verstoß gegen das Einfügungsgebot ist grundsätzlich nicht erkennbar.
 
Die Erschließung ist gesichert. Die gemeindliche Stellplatzsatzung ist einzuhalten. Das Niederschlagswasser soll, wenn möglich, schadlos auf dem Grundstück versickert werden. Es werden 5 Stellplätze nachgewiesen. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
 
Nach Auffassung der Verwaltung sind für das geplante Bauvorhaben gem. der gemeindlichen Stellplatzsatzung mind. 6 Stellplätze erforderlich; nachgewiesen werden nur 5 Stellplätze. Beim Stellplatznachweis wurde ein anderer Maßstab angesetzt, als in § 2 Abs. 3 der Stellplatzsatzung vorgegeben.
 
Aus dem Gremium wird aufgrund der WE auf die Notwendigkeit eines Spielplatzes hingewiesen.

Beschluss:
 
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Stellplatznachweis ist zu prüfen. Die Stellplatzsatzung ist einzuhalten.  

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 

 



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Gemeinde Strullendorf
Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf
Tel.: 09543 8226-0
E-Mail: info@strullendorf.de
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