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öffentlich


Bauantrag, BV-Nr. 54/2018 Neubau einer Lagehalle mit Photovoltaikanlage und Neubau einer Trafostation (Pointstraße) - Verlängerung der Baugenehmigung



Sachvortrag:
 
Das gemeindliche Einvernehmen wurde bereits in der Bauausschusssitzung vom 17.12.2018 einstimmig erteilt. Die Baugenehmigung, Az. 20181350, wurde mit Bescheid vom 22.05.2019 vom Landratsamt Bamberg erteilt. Das Bauvorhaben wurde, mit Ausnahme der Trafostation, bis heute noch nicht umgesetzt.
Mit Schreiben vom 12.01.2024 teilt das Landratsamt Bamberg mit, dass der Bauherr am 27.04.2023 die Verlängerung der Baugenehmigung um zwei Jahre beantragt hat und bittet die Gemeinde um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
 
Erläuterung zum Bauantrag aus der Sitzung vom 17.12.2018:
Der Bauherr plant die Errichtung einer offenen Lagerhalle mit einer Größe von 102,50 m x 60,50 m sowie die Errichtung einer Trafostation (6,62 m x 2,98 m). Auf der Lagerhalle wird eine Photovoltaikanlage errichtet.
 
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Breiter Weg - Änderung von 1991" und ist ortsüblich erschlossen.
 
Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden soweit alle eingehalten. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 Nr. 3 BayBO (Gebäude mit mehr als 1.600 m² Fläche des Geschosses) und ist somit baugenehmigungspflichtig nach Art. 60 BayBO.
 
Die Erschließung ist gesichert. Das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern und darf nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss:
 
Das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 

 



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Gemeinde Strullendorf
Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf
Tel.: 09543 8226-0
E-Mail: info@strullendorf.de
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