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öffentlich


Isolierte Befreiung BV-Nr. 57/23, Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 160/6 der Gemarkung Amlingstadt (Ludwigshöhe)



Sachvortrag:
 
Der Bauherr beantragt die Isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports. Das Carport soll mit einer Größe von 4,03 m x 5,26 m und einer Höhe von 3,00 m an die bestehende Garage angebaut werden.
 
Bei diesem Vorhaben handelt es sich grundsätzlich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) BayBO (Bruttorauminhalt < 75 m³), befindet sich jedoch im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Am Weinberg", der Festsetzungen bezüglich der Baugrenze enthält.
 
Über Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans bei verfahrensfreien Vorhaben entscheidet nach § 63 Abs. 3 BayBO die Gemeinde in eigener Zuständigkeit, sog. isolierte Befreiung.
 
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Am Weinberg" und ist ortsüblich erschlossen.
 
Es werden folgende Befreiungen beantragt:
 
Baugrenze:
Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan sind Garagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Das Bauvorhaben wird überwiegend außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet. Das Carport soll außerdem bis auf die Grundstücksgrenze zum öffentlichen Verkehrsgrund errichtete werden.
 
Die Erschließung ist gesichert. Die Nachbarunterschriften sind vollständig (Die in den Antragunterlagen angegeben Nachbarn zur Flur Nr. 160/5 sind verstorben).
 
Neben der isolierten Befreiung werden noch folgende isolierte Abweichungen benötigt.
 
Grenzbebauung:
Durch den Anbau des Carports an die bestehende Garage ist die östliche Grundstücksgrenze mit ca. 12,20 m, zulässig max. 9 Meter.
 
Garagen- und Stellplatzverordnung:
Gemäß der Garagen- und Stellplatzverordnung ist zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen ein Stauraum von 3 m einzuhalten. Ausnahmen können gestattet werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentlichen Verkehrsflächen keine Bedenken bestehen.
 
Der Antrag auf isolierte Abweichungen ist über das Landratsamt Bamberg zu stellen.

 

Beschluss:
 
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes wird erteilt.
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 

 



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Gemeinde Strullendorf
Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf
Tel.: 09543 8226-0
E-Mail: info@strullendorf.de
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