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öffentlich


Bauantrag, BV-Nr. 55/23 für ein Wohnhausneubau mit 3 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 27/3 der Gemarkung Wernsdorf (Roßdorfer Straße)



Sachvortrag:
 
Die Bauherren planen die Errichtung eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten und Carport. Das Wohnhaus soll mit einer mit einer Grundfläche von 352 m² und einer Firsthöhe von 5,07m (OKF) bei einem Pultdach errichtet werden. Das Wohnhaus soll barrierefrei gebaut werden und deshalb ist nur eine erdgeschossige Bebauung geplant.
 
An der südwestlichen Grundstücksgrenze ist ein Doppelcarport mit einer Fläche von 6,00 m x 6,00 m vorgesehen. Zudem sind drei weitere Stellplätze vorgesehen.
 
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Bereich der gemeindlichen Satzung über die Grenzen des Innenbereichs nach §34 Abs. 2 BbauG im Ortsteil Wernsdorf vom 26.09.1983.
Innerhalb des festgesetzten Grenzens richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB. Jedoch sind in der Innenbereichsatzung auch einige Festsetzungen getroffen worden, von welche das geplante Bauvorhaben abweicht.
 
Folgende Befreiungen werden beantragt:
 
Baugrenzen:
In der Satzung ist ein Baufenster mit einer Größe von ca. 12 m x 12 m (144 m²) eingetragen.
Das geplante Wohngebäude weist eine Grundfläche von 352 m² auf.
 
Dachneigung:
In der Innenbereichssatzung ist eine Dachneigung von 40° - 48° festgesetzt. Das geplante Wohnhaus soll mit einem Pultdach und einer Dachneigung von 10°, 12° und 14° zur Ausführung kommen.
 
Dacheindeckung
Eine Dacheindeckung mit Naturroten Ziegeln ist vorgeschrieben. Die Bauherren planen jedoch mit einer grauen Dacheindeckung. Es sind bereits diverse Dacheindeckungen vorhanden.
 
Garagen:
Die Garagen sollen nach Möglichkeit mit dem Haupthaus einen Baukörper bilden und die gleiche Dachneigung aufweisen. Es ist anstatt der Garage ein Doppelcarport sowie drei weitere Stellplätze geplant.
 
 
Folgende Abweichung wird ebenfalls beantragt:
 
Carportgrenzwandhöhe:
Die Carportgrenzwandhöhe darf maximal 3,00 m betragen. Der Carport soll mit einer Höhe von
3,11 m errichtet werden.
 
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Die gemeindliche Stellplatzsatzung ist einzuhalten. Die straßenmäßige Erschließung sowie die Erschließung mit Wasser und Kanal ist gesichert.
 
Der Bauausschuss sieht die geplante Baugrenzenüberschreitung als sehr kritisch an. Die überbaute Grundfläche des geplanten Wohnhauses ist mehr als doppelt so groß wie das vorgesehenen Baufenster in der Einbeziehungssatzung. Im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung ist eine so enorme Baugrenzenüberschreitung noch nicht vorhanden.

Beschluss:
 
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die o.g. Befreiungen von den Festsetzungen der gemeindlichen Satzung werden erteilt.
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
0
Nein-Stimmen:
9
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 

 



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Tel.: 09543 8226-0
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