Die Bauherrin plant die Errichtung eines Holzlagers und einer Terassenüberdachung.
Das Holzlager sowie die Überdachung der Terrasse sollen mit einer Größe von 6,42 m x 6,05 m und einer Höhe von 2,50 m angrenzend an die bestehende Garage auf der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Hasenleithe ll (1. Änderung)" und ist ortsüblich erschlossen.
Für das Bauvorhaben wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.
Dachneigung:
Lt. Bebauungsplan ist eine Dachneigung von 15°-30° bei Pultdächern vorgeschrieben. Die Bauherrin plant jedoch mit einer Dachneigung von 5°.
Die Erschließung ist gesichert. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Mit dem geplanten Anbau ist die nördliche Grundstücksgrenze mit einer Länge von 12,04 m bebaut. Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme des Nachbargrundstückes, welches sich ebenfalls im Eigentum der Antragstellerin befindet, liegt den Antragsunterlagen bei.
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die Befreiung von den genannten Festsetzungen des Bebauungsplans werden erteilt.
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 11 |