zu TOP 02. TOP 01.
öffentlich


Bauleitplanung;
Bebauungsplan ehemalige Walderholungsstätte;
Vorstellung des aktuellen Planungsstands und Festlegung von Ausführungsvarianten, Beschluss
- Aufstellungsbeschluss; Referent: Hr. Dworschak, BFS+



Sachvortrag:
 
Der aktuelle Planungsstand wird von Herrn Dworschak (BFS+) in der Sitzung vorgestellt.  Zwischenzeitlich wurde auch der Gewerbelärm (durch Unterbrechung Erdwall für Behelfszufahrt) und der Verkehrslärm berechnet.
 
Vor Beteiligung der Behörde und der Öffentlichkeit sind im Wesentlichen noch zwei Abstimmungen zu treffen.
 
1.     Behelfszufahrt:
Ist eine Behelfszufahrt für Rettungskräfte über den gemeindlichen Bauhof gewünscht?
 
2.     Variante 1 Mehrfamilienwohnhäuser oder Variante 2 geförderter Wohnungsbau (Konzept Projekt Bauart)
Ursprünglich waren im Bebauungsplan 3 Mehrfamilienwohnhäuser mit 6 WE geplant. Nach der Vorstellung des Herrn S. (Projekt Bauart) über den geförderten Wohnungsbau in einer der letzten Sitzungen, kam die Frage auf, ob dies nicht etwas für die Walderholung wäre.
 
Projekt Bauart hat daraufhin eine Konzeptplanung (Maximalplanung) erstellt, welche anstelle der Mehrfamilienwohnhäuser umsetzbar wäre (siehe beiliegender Entwurf). In der Maximalplanung würden dann ca. 30-33 WE entstehen.
 
Sollte Variante 2 im weiteren Verfahren nicht zum Tragen kommen, soll Variante 1 ins B-Planverfahren übernommen werden.
 
Außerdem liegt dem Sachvortrag ein erster Entwurf des Bebauungsplans in zwei Varianten (6 MFH und Konzept Projekt Bauart) mit Behelfszufahrt und ein Entwurf der verbindlichen Festsetzungen zur Kenntnisnahme und Abstimmung bei. Insbesondere sind die "gelb" markierten Passagen noch abzustimmen.
 
Bei der Vorstellung der Festsetzungen wurden folgende Nachfragen aufgeworfen:
 
Möglichkeit zum Bau von Kellern sowie die Einbindung einer zentralen Wärmeversorgung.
Der Referent gibt hier zu verstehen, dass dies unabhängig vom B-Plan festgelegt werden muss. Die Wasserschutzgebietszone der Stadtwerke Bamberg sind zu berücksichtigen.
 
Der GR sprach sich mit 20:0 für die Behelfszufahrt beim gemeindlichem Grundstück Fl. Nr. 253 der Gemarkung Strullendorf aus. Der Aufstellungsbeschluss wird mit Behelfszufahrt beschlossen.

Beschluss:
 
Variante 1 mit Behelfszufahrt:
Bebauungs- und Grünordnungsplan 'Ehemalige Walderholung' mit 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gemeinbedarfsfläche Hauptsmoorstraße' und 3. Änderung des Bebauungsplanes 'Hauptsmoorstraße.
 
Der Gemeinderat von Strullendorf beschließt einen Bebauungsplan in Strullendorf, gemäß § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB), aufzustellen und damit Teilbereiche des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Gemeinbedarfsfläche Hauptsmoorstraße" in Strullendorf zum 1. Mal zu ändern. Außerdem werden auch Teilbereiche des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Hauptsmoorstraße" in Strullendorf zum 3. Mal geändert.

 
Es sollen Flächen für ein allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.
 
Ein Umweltbericht wird erstellt.
 
Das Plangebiet liegt im Norden des Hauptortes Strullendorf und ist wie folgt umgrenzt:
 
Norden und Osten - zur freien Landschaft hin / forstwirtschaftliche Nutzflächen
Westen - teilweise zur bebauten Ortslage hin / bestehendes Gewerbegebiet und teilweise zur freien Landschaft hin / forstwirtschaftliche Nutzfläche
Süden - zur freien Landschaft / landwirtschaftliche Nutzfläche sowie zur Kreisstraße BA 46
 
Folgende Grundstücke der Gemarkung Strullendorf liegen im Geltungsbereich:
 
Flurnummern ganz:              254 und 256
Flurnummern teilweise:        172, 172/16, 253, 255 und 256/2
 
Der Bebauungs- und Grünordnungsplan inkl. Bebauungsplan-Änderungen wird im Regelverfahren gemäß BauGB durchgeführt.
 
Als Ausgleichsflächen werden neben Bereichen im Plangebiet auch außerhalb des Geltungsbereiches liegende Teilflächen der Fl. Nrn. 2273 und 2362, Gmkg. Strullendorf Gemeinde Strullendorf, ausgewiesen. Die Ausgleichsflächen sind den vorstehend aufgeführten Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Ehemalige Walderholung" mit 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gemeinbedarfsfläche Hauptsmoorstraße" und der 3. Bebauungsplan-Änderung "Hauptsmoorstraße" zugeordnet.
 
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnungsplan und der Umweltbericht werden durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.
 
Der Aufstellungsbeschluss ist durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
20
 

 



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Gemeinde Strullendorf
Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf
Tel.: 09543 8226-0
E-Mail: info@strullendorf.de
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