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Wasserversorgung Strullendorf; Kalkulation der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung; Festlegung der Grundlagen; Beschluss



Sachvortrag:
 
Der Bay. Kommunale Prüfungsverband hat die Vorauskalkulation für die Jahre 2024 - 2027 unter Berücksichtigung der getätigten und kommenden Investitionen (insgesamt ca. 9 Mio. Euro) im Bereich Wasserversorgung und die Nachkalkulation rückwirkend vorgenommen.
 
Das Ergebnis der Nachkalkulation (2018-2023) ist positiv, d.h. die letzte Kalkulation endete mit
2.265 Euro Gewinn. Die Vorauskalkulation zeigt deutlich auf, dass die Gebühren aufgrund der bereits getätigten Investitionen steigen werden, gerade auch nach 2027, der Wasserpreis liegt dann schon bei 3,08 Euro. Wieviel genau hängt nun von einigen Berechnungsgrundlagen ab.
 
Die aktuelle Vorauskalkulation wird mit einem Zinssatz von 2,5 % - nach Beratung des Kommunalen Prüfungsverbandes und Rücksprache des Gemeindetages zugrunde gelegt. Dieser Zinssatz ist zu beschließen.
 
Ein weiterer Eckpunkt der Kalkulation ist die Grundgebühr der Wasserzähler. Aktuell wird diese laut der Gebührensatzung pro Jahr mit 7,70 Euro/Jahr verrechnet. Dieser Satz ist seit 1979 gleichbleibend.
Klare Empfehlung des Prüfungsverbandes ist eine Erhöhung auf 36 Euro pro Jahr/Qn 5 - Zähler. Das sind die normalen Wasserzähler daheim. Die anderen Größen Qn 10 bis über Qn 50 sind gewerblich und auch entsprechend anzupassen. Vorschlag des Prüfungsverbandes liegt bei - Grundgebührenaufkommen.
 
Ein weiterer Eckpunkt ist die Einhebung von Verbesserungsbeiträgen.  Vorschlag des Prüfungsverbandes ist die Einhebung von ca. 30 % der Investitionskosten beim Wasserwerk.
Dies wären 3 Millionen Euro. Die restlichen 6 Millionen müssen bei der künftigen Kalkulation des Wasserpreises berücksichtigt werden.
 
Unter Zugrundlegung des Verbesserungsbeitrages und Einhebung der angepassten Grundgebühr der Wasserzähler würde sich der Wasserpreis für die kommenden 4 Jahre durchschnittlich auf 2,22 Euro pro cbm belaufen. Die Entwicklung des Wasserpreises in den einzelnen Jahren (2024- 2027) kann der Anlage entnommen werden.
 
Unter Zugrundelegung des Verbesserungsbeitrages und nicht Anpassung der Grundgebühr der Wasserzähler ergibt einen durchschnittlichen Wasserpreis von 2,43 Euro pro cbm auf die nächsten 4 Jahre. Auch hier Entwicklung der einzelnen Jahre beachten.
 
Unter Zugrundlegung keines Verbesserungsbeitrages würde eine Erhöhung von
ca. 26 Cent/pro cbm je nach Berechnungsgrundlage ergeben. Also durchschnittlich 2,48 Euro bzw. 2,69 Euro pro cbm Wasserbezug.
 
Für die Grundstückseigentümer bedeutet die Erhebung eines Verbesserungsbeitrages in Höhe von
3 Mio. Euro folgendes:
 
Zugrunde gelegt wird ein Grundstück mit 800 qm Grundstücksfläche und 400 qm beitragspflichtiger Geschossfläche. Beispielhaftes 3-Familien - Grundstück in Strullendorf. Die Summen habe ich auf- bzw. abgerundet.
 
800 qm x 0,50 Euro pro qm sind 400 Euro.
400 qm x 1,18 Euro pro qm sind 472 Euro, insgesamt 872 Euro einmaliger Beitrag.
 
 
Für die Gemeinde bedeutet die Einhebung der Verbesserungsbeiträge einen Teil der Investitionen früher zurückzuerhalten. 
 
Die Einhebung über die Gebühren bei einem Jahresverbrauch von 380.000 cbm wären dies 380.000 cbm x 0,26 Euro = 98.800Euro bei 3 Mio., also in ca. 30 Jahren.
 
Im Rahmen der Erörterung wird das Für und Wider von Verbesserungsbeiträgen, gerade für Grundstückseigentümer und Verbraucher, diskutiert. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Genehmigung bei der Kreditaufnahme für das HH-Jahr 2018 vom Landratsamt Bamberg unter folgenden Bedingungen genehmigt wurde:  die Umsetzung von kostendeckenden Gebühren bei Wasserversorgung und Abwasserversorgung und die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen. Dies sollte bei Nichteinhebung von Verbesserungsbeiträgen vorab mit der Aufsichtsbehörde abgeklärt werden. Je nach Einhebung Verbesserungsbeiträgen oder auch nicht, wird der Wasserpreis aufgrund der vorliegenden Kalkulation des Prüfungsverbandes durch den GR in der kommenden Gemeinderatssitzung festgelegt.
 
Die Frage nach der Haushaltslage, als eine der Grundlagen zur Einhebung von Verbesserungsbeiträgen, kann mit der Aufstellung und Betrachtung des Investitionsplanes bei den Haushaltsberatungen beantwortet werden.
 
Der Beschluss über die Festlegung eines Verbesserungsbeitrages ebenso wie die Festlegung eines Wasserpreises wird vertagt.
 
Beschluss:
 
Der kalkulatorische Zinssatz wird, auf Empfehlung des Prüfungsverbandes, auf 2,5% festgelegt.
 
Die Grundgebühr wird, wie vorgeschlagen durch den Prüfungsverband, zum 1.1.2024 angehoben.
 
 
Qn 5                =          36,00 €/Jahr
Qn 10               =          72,00 € /Jahr
Qn 20               =          144,00 € /Jahr
Qn 30               =          216,00 € /Jahr
Qn 50               =          360,00 € /Jahr
Qn über 50       =          400,00 € /Jahr
 

Inhalt entnommen von der Sitzung vom 16.10.2023 - Gemeinderat
 
 
WARUM KÖNNEN VERBESSERUNGSBEITRÄGE ERHOBEN WERDEN?
Die Gemeinde Strullendorf erneuert und saniert derzeit ihre Wasserversorgung und investiert damit voraussichtlich 9 Mio. Euro in die Verbesserung und Versorgungssicherheit.
 
Nach den gesetzlichen Vorschriften ist die Gemeinde Strullendorf nun verpflichtet, diese Investitionskosten in Form von Beiträgen bzw. Gebühren auf die Grundstückseigentümer und Verbraucher umzulegen (Prinzip der Kostendeckung).
In Anlehnung an unseren Beschluss zur grundsätzlichen Einführung von Verbesserungsbeiträgen, in Zusammenhang mit der seinerzeitigen Darlehensgewährung teilt das Landratsamt mit, das kein Zwang zur Erhebung von Beiträgen besteht.
 
VERBESSERUNGSBEITRÄGE, WAS SIND DAS?
In Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Aufwand für die Herstellung oder die Verbesserung der öffentlichen Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen von den Grundstückseigentümern oder den Erbbauberechtigten getragen werden muss. Verbesserungsbeiträge sind ein besonderes Entgelt dafür, dass einem Grundstück durch die Verbesserung einer öffentlichen Einrichtung wie hier der Wasserversorgungseinrichtung ein Vorteil erwächst.

Der direkte Rückfluss stärkt die Liquidität in Bezug auf die Umsetzung der übrigen Vorhaben aus Haushalts- und Investitionsplan.
 
WELCHE GRUNDSTÜCKE SIND BEITRAGSPFLICHTIG?

Ein Verbesserungsbeitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte bzw. gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben, die ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgung haben, oder tatsächlich an der Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind.
 
Zur Ermittlung sämtlicher Grundstücke/Gesamtflächen/Geschossflächen wurde das Büro
Dr. Schulte-Röder Kommunalberatung einstimmig vom Gemeinderat beauftragt. Das Büro informierte über die anstehende Ermittlung in einer Bürgerinformationsveranstaltung, ermittelte mit Außendienstmitarbeitern die Flächen und erläuterte im Nachgang bei Sprechstunden im Rathaus die ermittelten Daten den nachfragenden Bürgerinnen und Bürgern.
 
Welche Auswirkungen hat eine Erhebung für die Liquidität und die Gebühren? Hier hat der Vorsitzende nochmals auf im Investitionsplan hinterlegten Baumaßnahmen in den nächsten Jahren ausführlich darauf hingewiesen.  Nach Rücksprache mit der Aufsichtsbehörde besteht kein Zwang, Verbesserungsbeiträge einzuheben.
 
Anhand von Beispielen zeigt der Vorsitzende auf, in welchen Kommunen im Landkreis Verbesserungsbeiträge eingehoben werden. Im Rahmen der Diskussion wurde die Entwicklung des Wasserpreises, trotz mehrerer Anträge der NL auf Anhebung, nicht nachgekommen. Vielmehr wurde der politische Preis beschlossen. Vielmehr soll die Deckung über den Verbrauch geregelt werden. Was die finanzielle Ausrichtung betrifft, sieht man aktuell keine Not, so die CSU.
 
Die NL spricht sich für die Einhebung aus, schon aus Sicht der anstehenden Aufgaben und der damit verbundenen Liquidität. Der finanzielle Spielraum wird sich bemerkbar machen.
 
Auf Nachfrage wurden die vom GR beauftragte Firma Schulte, zur Ermittlung der beitragspflichtigen Grundstücksflächen und Geschossflächen, welche grundsätzlich zur Berechnung des Beitrages notwendig war, mit insgesamt 445.000 Euro für die Wasserversorgung und der Abwasserversorgung beziffert.
 
Der Vorsitzende zeigt sodann, die Entwicklung bei Einhebung bzw. Nichteinhebung von Verbesserungsbeiträgen und dem Wasserpreis auf.
 
-       Verbesserungsbeitrag: 0           - Gebühr im Durchschnitt/2024-2027:     2,48 € netto/m³
 
-       Verbesserungsbeitrag/
Rückfluss: 2.000.000 Euro        - Gebühr im Durchschnitt/2024-2027:     2,31 € netto/m³
 
-       Verbesserungsbeitrag/
Rückfluss: 3.000.000 Euro        - Gebühr im Durchschnitt/2024-2027:     2,22 € netto/m³
 
 
Hiernach fasst der GR folgenden Beschluss:

Beschluss:
 
Die Gemeinde Strullendorf erhebt keinen Verbesserungsbeitrag im Bereich der Wasserversorgung und erhebt ab 1.1.2024 einen Wasserpreis von netto 2,48 Euro.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
8
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
20
 
 
Der Vorsitzende, Wolfgang Desel, bat um namentliche Nennung als Nein-Stimme.

 



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