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öffentlich


Geisfeld
Baumpflegearbeiten Bereich "Zur Bachwiese"



Sachvortrag:
 
Mit Schreiben vom 20.08.2023 beantragte der Antragsteller die Pflege bzw. Beseitigung einiger Linden im Bereich der Ortsstraße "Zur Bachwiese" in Geisfeld. Das Schreiben lag allen Ratsmitgliedern vor. Daraufhin fand am 14.09.2023, zusammen mit der Fa. Baumpflege Grasmaier, ein Ortstermin zur Besichtigung der Linden statt. An dem Ortstermin nahmen auch der Antragsteller sowie eine weitere Nachbarin teil.
Der Baumpfleger führte allen Anwesenden ausführlich aus, dass die Bäume Gesund und Vital sind und eine Entfernung aufgrund dessen nicht notwendig ist. Allerdings bedürfen die Bäume in der Tat einen Pflegeschnitt. Insbesondere der Baum 0684, da hier bereits der ehemalige Schlauchturm vollständig eingewachsen ist. Die vom Antragsteller geforderte Kappung der Baumkrone (Baum 0682) vor seinem Anwesen wird nicht empfohlen. Dadurch würde der Baum noch mehr austreiben, entsprechend größer werden und damit den gegenteiligen Effekt bewirken. Der Baumpfleger empfiehlt, bei den Bäumen eine Pflegeschnitt durchzuführen. Hier werden die Bäume zum einen an den Seiten verschmälert und die Baumkrone ausgeschnitten, damit wieder mehr Licht durchdringen kann. Den Anwesenden wurde zugesichert, dass ein Pflegeschnitt der Bäume im unbelaubten Zustand durchgeführt wird.
 
Ergänzend wurden auch die Bäume Nr. 0685 und 0686 im Bereich der Ortsstraße "Zur Bachwiese" begutachtet. Auch bei diesen Bäumen ist ein Pflegeschnitt notwendig.
 
Im Nachgang zum Ortstermin bat der Antragsteller mit Schreiben vom 18.09.2023 sein Schreiben vom 20.08.2023 dem Gemeinderat/Bauausschuss vorzulegen, damit dieser sich mit dem Problem befassen kann.
 
Im Gremium bestand Einigkeit darüber, dass von einer Fällung der Bäume Abstand genommen wird. Die Kronenpflege sollte bei Durchführung der Maßnahme mit dem Anwohner besprochen werden. Letztendlich wird sich auf die Fachexpertise des Baumpflegers verlassen.

Beschluss:
 
Bei den aufgeführten Bäumen Nrn. 0681 bis 0686 wird der notwendige Pflegeschnitt durchgeführt. Von einer Beseitigung der Bäume wird Abstand genommen. Die Baumkronen sind im Rahmen des Möglichen auszulichten und der Umfang der Kronenpflege ggfls. mit den betroffenen Anwohnern vor Ort abzustimmen. Letztendlich ist die Fachexpertise des Baumpflegers ausschlaggebend. 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 

 



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