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öffentlich


Gemeinde Litzendorf
1. Änderung des Bebauungsplanes "Tanzwiesen-Ost" und 4. Änderung des Bebauungsplanes "Tanzwiesen";
Betreilung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB



Sachvortrag:
 
Der Gemeinderat von Litzendorf hat in seiner Sitzung vom 25.04.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Tanzwiesen-Ost" und die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Tanzwiesen" beschlossen.
 
Das Plangebiet liegt im Zentrum von Litzendorf und ist von bestehender Bebauung begrenzt. Die Bebauungsplanänderung betrifft drei Teilflächen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Gesamtfläche von ca. 0,451 ha und dient zu 100 % der Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet.
 
Bereich Nordost:
Geplant ist die ein ausreichend großes Baufenster zur Schaffung eines Mehrfamilienhauses mit II-geschossiger Bebauung.
 
Bereich Nordwest:
Im nordwestlichen Bereich sind aktuell 3 Mehrfamilienwohnhäuser mit III-geschossiger Bauweise geplant.
 
Bereich Süd:
In diesem Änderungsbereich wird ein geplantes Baurecht angepasst. Vorgesehen ist ein Einfamilienwohnhaus mit II-geschossiger Bauweise.

Beschluss:
 
Der Bauausschuss nimmt die Bebauungsplanänderung zur Kenntnis. Die Belange der Gemeinde Strullendorf sind davon nicht berührt. Es werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 

 



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Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf
Tel.: 09543 8226-0
E-Mail: info@strullendorf.de
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