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öffentlich


Bauantrag, BV-Nr. 48/23, Neubau einer LKW-Werkstatt sowie die Erweiterung der Bürogebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 1809 und 1810/1 der Gemarkung Strullendorf
(Nähe Siemensstraße)



Sachvortrag:
 
Die Bauherren planen den Neubau einer LKW-Werkstatt sowie die Erweiterung der Bürogebäude auf den Grundstücken Fl. Nr. 1809 und 1810/1 der Gemarkung Strullendorf.
 
Das bestehende Gebäude wird zum Teil abgerissen. Der Ersatzneubau soll mit einer Größe von 72,64 m x 30,04 m errichtet werden und an das bereits bestehende Bürogebäude südöstlich anschließen.
 
Der Neubau gliedert sich in einem Bürobereich (ca. 15,70 m Länge) und einem Werkstattbereich (ca. 57 m Länge). Im Bürobereich ist eine III-geschossige Bauweise mit einer Höhe von im Wesentlichen 12,75 m. Im Bereich der Dachterrasse beträgt die dortige Überdachung ca. 14 Meter. Der Werkstattbereich hat eine Höhe von 10,70 m.
 
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Breiter Weg - Änderung vom 29.06.1993".
 
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Breiter Weg-Änderung vom 29.06.1993" werden beantragt:
 
Anzahl der Vollgeschosse:
lt. Bebauungsplan sind zwei Vollgeschosse festgesetzt. Die Bauherren planen das Gebäude im Bereich der Büroräume mit drei Vollgeschossen zu errichten.
Das Bestandsgebäude wurde bereits 3-geschossig errichtet. Das Bürogebäude der Firma Kramp befindet sich in der unmittelbarer Umgebung, wenngleich in einem anderen Bebauungsplan, und wurde mit drei Vollgeschossen errichtet. Eine Befreiung war hier nicht nötig, da es den Festsetzungen des Bebauungsplans "Stockweg Nord - 1.Änderung" entsprach.
 
Gebäudehöhe:
Lt. Bebauungsplan ist eine Traufhöhe von 10,00 m festgesetzt. Der Werkstattbereich weist eine Traufhöhe von 10,70 m aus.
Der Bürobereich weist ein Traufhöhe von 12,75 m aus. In Teilbereich beträgt die Gesamthöhe durch die Terrassenüberdachung zum Teil 13,70 m bzw. 14,19 m (Firsthöhe Brandwand).
 
In der näheren Umgebung befinden sich bereits Gebäude, welche solch eine Höhe haben. Das Gebäude der Firma Kramp hat eine Höhe von bis zu 17,00 m, wenngleich sich das Gebäude im Geltungsbereich eines anderen Bebauungsplans befindet und die Festsetzungen eingehalten werden. Auch das Bestandsgebäude hat eine Gesamthöhe von ca. 11 m. 
 
Grundflächenzahl:
Bebauungsplan ist eine GRZ von 0,80 festgesetzt. Nach den Flächennachweisen beträgt die GRZ I 0,74 und hält die Festsetzung des Bebauungsplanes ein. Die GRZ II (Nebenanlagen und Zufahrten) beträgt 0,99 und hält nach Auffassung der Verwaltung auch diese GRZ ein, da die GRZ II nach den Vorgaben des § 19 Abs. 4 BauNVO um bis zu 50 v.H. überschritten werden darf (max. GRZ II somit 1,2). Der Antragsteller hat jedoch einen Befreiungsantrag gestellt.
 
Die Erschließung ist gesichert. Es werden 30 PKW-Stellplätze im Bestand nachgewiesen. Zudem werden 18 LKW-Stellplätze nachgewiesen.

Beschluss:
 
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden erteilt. Die Stellplatzsatzung ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 

 



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Gemeinde Strullendorf
Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf
Tel.: 09543 8226-0
E-Mail: info@strullendorf.de
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