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öffentlich


Bauantrag, BV-Nr. 47/23, Neubau von einem Doppelhaus mit zwei Doppelhaushälften auf dem Grundstück Fl.Nr, 246/3 der Gemarkung Strullendorf (Hauptsmoorstraße)



Sachvortrag:
 
Die Bauherren beantragen den Neubau von einem Doppelhaus mit zwei Doppelhaushälften. Das Wohnhaus wird mit einer Größe von 10,64 m x 14,84 m und einer Traufhöhe von 5,56 m (Firsthöhe ca. 7,97 m) und einem Walmdach mit 23° Dachneigung geplant. Zwei Stellplätze werden an der nördlichen Grundstücksgrenze und 4 weitere an der östlichen Grundstückgrenze errichtet.  Die Zufahrt erfolgt über die Hauptsmoorstraße.
 
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Hauptsmoorstraße, 1. Änderung", in einem Mischgebiet und ist ortsüblich erschlossen.
 
Folgende Befreiung sind erforderlich:
 
Stellplätze:
Lt. Bebauungsplan gibt es eine Baugrenze. Die Stellplätze werden alle außerhalb der überbaubaubaren Grundstücksflächen.
 
Erschließung:
Das Grundstück Flur Nr. 246/3 liegt direkt an der Kreisstraße. Am Grundstück verläuft eine Wasser- und Kanalleitung vorbei. Das Grundstück ist somit grundsätzlich erschlossen. Nach Aktenlage verfügt das Grundstück jedoch noch über keinen eigenen Wasser- und Kanalhausanschluss. Demnach müssten die entsprechenden Wasser- und Kanalhausanschlüsse neu hergestellt werden (grds. pro DHH ein Anschluss). Die Kosten für die zweiten Hausanschlüsse (Wasser/Kanal) sind in voller Höhe vom Antragsteller zu tragen.
 
Das anfallende Niederschlagswasser ist, soweit möglich, schadlos auf dem Grundstück zu versickern. Das Grundstück befindet sich im Wasserschutzgebiet W IIIB. Eine Versickerung ist nach Nr. 4.6 der WSG-VO zulässig.
 
Im Bebauungsplan erfolgt der Hinweis, dass aufgrund von früheren Auffüllungen mit Setzungen zu rechnen ist und entsprechende Gründungsmaßnahmen erforderlich werden könnten. Das unmittelbar östlich gelegenen Nachbargrundstück stellt deswegen nach Auskunft LRA eine Altlastenverdachtsfläche da.
 
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Die Stellplatzsatzung ist einzuhalten.
 

Beschluss:
 
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 

 



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Gemeinde Strullendorf
Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf
Tel.: 09543 8226-0
E-Mail: info@strullendorf.de
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