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öffentlich


Wasserrecht;
Errichtung einer weiteren Brücke über den Ziegenbach im Bereich des Hinteren Baches in Strullendorf



Sachvortrag:
 
Aus dem Gemeinderat kam die Anfrage die damals vorhandene Brücke über den Ziegenbach auf Höhe der Lindenallee 47 und 49 auf Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern wieder zu errichten.
 
Die Verwaltung hat die Anfrage mit Stellungnahme vom 01.12.2023 beantwortet. Die Rückmeldung liegt dem Sachvortrag als Anlage bei. Unabhängig davon hat die Verwaltung ein Angebot für die Fußgängerbrücke eingeholt.
 
Beschreibung:
Fußgängerbrücke (ca. 6,50 m x 1,00 m) bestehend aus 2 Verbindungsträgern und Belag aus Gitterrostmatten
Geländer bestehend aus Pfosten, Handlauf abgesetzt und Flachstahl zur Befestigung der Querriegel. Alle Stahlteile verzinkt (Optik in Anlehnung an bereits vorhandener Brücke).
 
Das Angebot endet mit 8.743,88 € brutto.
 
Das Fundament, die Montage und die Holzarbeiten sind bauseits zu stellen (Kosten ca. 3000 €)
 
Sollte die Brücke zur Umsetzung kommen, ist nachzuweisen, dass keine negativen Auswirkungen auf das Abflussgeschehen des Baches entstehen.
 
Ausschussmitglied Motzel erläutert seine Anfrage und den Mehrwert der Brücke. Des Weiteren bittet Herr Motzel um Informationen zum Verbleib der Rampe am ehemaligen Gröne-Gebäude. Die Rampe könnte aus seiner Sicht für die Brücke verwendet werden.
 
Im weiteren Verlauf wird die Notwendigkeit der Brücke rege diskutiert.
 
Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Bauausschusssitzung vertagt.

 
 



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Gemeinde Strullendorf
Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf
Tel.: 09543 8226-0
E-Mail: info@strullendorf.de
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