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öffentlich


Bauantrag, BV-Nr. 08/24 zur Errichtung von 4 Gebäuden und eines Savonisrotors auf dem Grundstück Fl. Nr. 147 der Gemarkung Mistendorf (Bergstraße)



Sachvortrag:
 
Der Bauherr beantragt die Errichtung von 4 Gebäuden und eines Savoniusrotor (Windturbine). Die 4 Gebäude betreffen eine Sauna, ein Carport, eine offene Halle und einen Wintergarten. Die Gebäude wurden bereits errichtet.
 
Die Sauna wird mit einer Größe von 5,00 m x 5,00 m und einer Höhe von 2,60 m auf der südlichen Grundstücksgrenze mit einem Flachdach beantragt.
 
Der Carport wird mit einer Größe von ca. 8,81 m x 3,00 m, einer Höhe von 3,30 m und einem Flachdach auf der östlichen bzw. nördlichen Grundstücksgrenze beantragt. Das Carport wird direkt auf die Grundstücksgrenze zur öffentlichen Verkehrsanlage errichtet. Ein Stauraum von 3 m wird nicht eingehalten.
 
Die offene Halle wird mit einer Größe von 7,50 m x 4,00 m, einer Höhe von 2,50 m und einem Flachdach beantragt.
 
Der Wintergarten soll westlich an das bereits vorhandene Wohnhaus angebaut werden. Der Wintergarten wird mit einer Größe von 8,47 m x ca. 5,08 m und einer Höhe von 2,60 m bzw. 2,35 m beantragt. Das Dach kommt als Pultdach zur Ausführung. Alle Wände sowie das Dach sollen verglast sein.
 
Auf dem Dach der bestehenden Garage soll ein Savoniusrotor errichtet werden. Der Rotor hat eine Breite von 1,525 m. Die Gesamthöhe des Savoniusrotors beträgt 5,21 m von Geländeoberfläche gerechnet. Kleinwindkraftanlagen mit einer freien Höhe bis zu 10 m sind nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) BayBO grundsätzlich verfahrensfrei.
 
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Zwischen dem Oberen und unteren Dorf und Öls" und ist ortsüblich erschlossen.
 
Folgende Befreiungen werden beantragt:
 
Baugrenze:
Der Bauherr beantragt die Befreiung für die Baugrenzen für die Gebäude "Sauna", "Carport" und "offene Halle". Alle 3 Gebäude befinden sich vollständig außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen.
 
Folgende Befreiungen werden des Weiteren benötigt:
 
Baugrenze:
Der Wintergarten befindet sich vollständig außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Somit ist hier auch hierfür eine Befreiung nötig.
 
Nach dem Bebauungsplan können Ausnahmen für die Errichtung von Garagen und Nebengebäuden außerhalb der Baugrenzen unter Einhaltung der Abstandsflächen zugelassen werden, wenn daraus keine Beeinträchtigung des Straßen- und Ortsbildes erfolgt. Da die Sauna und die offene Halle im rückwärtigen Bereich des Grundstücks errichtet werden, ist diesbezüglich mit keiner Beeinträchtigung des Straßen- und Ortsbilds zu rechnen.
 
In der näheren Umgebung wurden bereits anderen Garagen bzw. Nebengebäude außerhalb der Baugrenzen zugelassen, z.B. Flur Nr. 138
 
Aufgrund der vorhandenen und geplanten Nebengebäude werden die Grundstücksgrenzen in Summe mit mehr als 15 Metern bebaut. Dementsprechend sind die Abstandsflächen für die Gebäude nachzuweisen. Die Prüfung erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Ebenso ist eine Abweichung von der Nichteinhaltung des Stauraums nach der GaStellV notwendig.
 
Die Erschließung ist gesichert. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
 

Beschluss:
 
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die o.g. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden erteilt. Der FB Immissionsschutz ist in Bezug auf die Windturbine (Schall für Nachbarn) zu beteiligen. 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
5
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 

 



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Tel.: 09543 8226-0
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