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öffentlich


Bauvoranfrage BV-Nr. 07/24 zur Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses auf der Fl. Nr. 1690/9 der Gemarkung Strullendorf (Pfarrer-Haar-Straße)



Sachvortrag:
 
Die Bauherrin beantragt in Form einer Bauvoranfrage die Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses. Das bestehende Wohnhaus (Erdgeschoss und 1. OG mit einer Höhe von 5,58 m) soll um zwei weitere Geschosse aufgestockt (2. OG und 3. OG) werden. Die Gesamthöhe würde dann 12,50 m betragen.
 
Die Grundfläche des bestehenden Wohnhauses bleibt unverändert bei einer Größe von 17,24 m x 11,48 m. Die Kubatur im 2. Obergeschoss vergrößert sich auf eine Größe von 17,24 m x 14.61 m und im 3. OG auf eine Größe von 9,36 m 10,86 m plus Dachterrasse. Das Dach soll als Pultdach zur Ausführung kommen.
 
Im Rahmen der Bauvoranfragen wollen die Bauherren folgende Frage klären:
Besteht die Aussicht auf Zustimmung zur Aufstockung des Bestandsgebäudes hinsichtlich der Baugestaltung bzw. Höhenentwicklung unter Einhaltung der Abstandsflächen?
 
Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes, der als Gebietsart "Wohngebiet" ausweist. Die Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB.
 
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtig werden.
 
In der näheren Umgebung befinden sich Bauvorhaben mit Gebäudehöhen zwischen 10,60 m und 14,40 m (Flur Nr. 1690/, 1324/3 und 1691/7). Hierbei handelt es sich jedoch um ein Altenheim, Betreutes Wohnen und einem Mehrfamilienwohnhaus.
 
Das Grundstück ist an die Wasserversorgungs- und der Abwasserentsorgungsleitung angeschlossen. Die straßenmäßige Erschließung erfolgt über das Grundstück Flur Nr. 1690/8, welches sich im Teileigentum der Bauherrin befindet. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
 
Die Stellplätze sind im Rahmen der Eingabeplanung nachzuweisen.
 

Beschluss:
 
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die Stellplatzsatzung ist einzuhalten.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
0
Nein-Stimmen:
11
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 

 



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Gemeinde Strullendorf
Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf
Tel.: 09543 8226-0
E-Mail: info@strullendorf.de
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