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öffentlich


Bauantrag, BV-Nr. 06/24 Austausch von Werbeelementen an bestehender Werbeanlage der OMV Tankstelle (sog. Rebranding OMV / ESSO) auf dem Grundstück Fl. Nr. 2066/1 Gemarkung Strullendorf (Bamberger Straße)



Sachvortrag:
 
Der Bauherr beantragt den Austausch von Werbeelementen an der bestehenden Werbeanlage der OMV Tankstelle (sog. Rebranding OMV zu ESSO)
 
 
Folgende Änderungen sind geplant:
 
Preismast:
Die Werbe-Kunststoffhauben sollen mit ESSO Werbeblenden inklusive LED Ziffern ersetzt werden.
 
Tankdach-Attika:
Das bestehende OMV Tankdach-Attika soll mit einer neuen ESSO Tankdach-Attika, einer Lichtschiene sowie Beleuchteten ESSO Logo ersetzt werden.
 
Shop Fassade:
Am Shop Eingang sollen die "VIVA-Logo" entfernt und durch eine Shopblende mit "Ria´s Logo", welche eine Größe von 3000 mm x 1200 mm hat, ersetzt werden.
 
Zapfsäule:
Ebenfalls sollen die Zapfsäulen überarbeitet werden, indem man die OMV Werbehauben entfernt und entsorgt. Ein neuer Anstrich der Dachstützenverkleidung, Anbringung von ESSO Synergy Aufklebern, eine Folierung der vorhandenen Zapfsäulen mit "ESSO Synergy" und ein Anstrich der Vorhandenen Zapfsäulen in Blau ist geplant.
 
Waschhalle vorne:
Geplant ist das bestehende "Top Wash" Werbeschild an der Halle zu demontieren. Ein neues Werbeschild der Firma "EGWash" soll das demontierte Schild ersetzen.
 
Waschhalle hinten:
Hier soll identisch wie an der vorderen Waschhalle die Werbeschilder "TopWash" entfernt werden und mit neuen Werbeschildern "EGWash" ersetzt werden.
 
Dem Sachvortrag ist eine Visualisierung beigefügt, aus welchem die detaillierten Angaben entnommen werden können.
 
Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes, der als Gebietsart "Mischgebiet" ausweist. Die Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB. In einem Mischgebiet sind Tankstellen gem. § 6 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO regelzulässig. In der nähren Umgebung befindet sich das Feuerwehrgerätehaus, eine EDEKA-Markt sowie eine Apotheke.
 
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtig werden. Ein Verstoß gegen das Einfügungsgebot ist grundsätzlich erkennbar.
 
Die Erschließung ist gesichert. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
 
 

Beschluss:
 
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 

 



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Gemeinde Strullendorf
Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf
Tel.: 09543 8226-0
E-Mail: info@strullendorf.de
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